Förderausmaß

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Der Fördersatz wird in der Lokalen Entwicklungsstrategie festgelegt, für alle Förderungswerber transparent beschrieben und öffentlich zugänglich gemacht. Im Wesentlichen haben alle 20 LEADER-Regionen in Oberösterreich ein einheitliches Förderausmaß.
Für detaillierte Auskünfte wird auf die jeweilige LEADER-Region bzw. die auf der Homepage der selbigen veröffentlichten Lokalen Entwicklungsstrategie hingewiesen.
Förderhöhen
Grundsätze:
- Pro Projekt wird ein einheitlicher Fördersatz für alle Kostenpositionen angewendet. Zwischen Sach-, Personal- und Investitionskosten wird diesbezüglich nicht unterschieden. Bei Zuordnungsproblemen kann ein Projekt geteilt werden.
- Projekte, die dem Inhalt nach einer Spezialmaßnahme aus dem Programm LE 14-20 entsprechen, werden in einigen LEADER-Regionen nach den Fördersätzen der Spezialmaßnahme laut Sonderrichtlinie abgewickelt. Dies vermeidet Ungleichbehandlungen und in manchen Fällen Probleme mit dem Wettbewerbsrecht.
- Nationale Umsetzungsprojekte in der Submaßnahme "Kooperation" werden mit denselben Fördersätzen gefördert wie in der Vorhabensart „Umsetzung der LES"
- Jeder Förderwerber hat finanzielle Eigenmittel für ein LEADER-Projekt aufzubringen.
Für direkt einkommensschaffende / wertschöpfende Maßnahmen

Quelle: Land OÖ
- Studien, Konzepte wie auch die Umsetzung eines Projektes (Investitions-, Sach- und Personalkosten)
- Einhaltung der „de minimis"-Regel lt. Richtlinie verpflichtend
Für nicht direkt einkommensschaffende / wertschöpfende Maßnahmen

Quelle: Land OÖ
- Studien, Konzepte wie auch die Umsetzung eines Projektes (Investitions-, Sach- und Personalkosten)
Für bestimmte Themenbereiche

Quelle: Land OÖ
- Z. B.: Bildung, Jugendliche, Gender/Frauen, Migrantinnen und Migranten, Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Klima und Umwelt, Demographie, regionale Kultur und Identität
- Förderung für Konzeption, Prozessbegleitung, Bewusstseinsbildung; nicht für investive Maßnahmen
Für transnationale Kooperationsprojekte

Quelle: Land OÖ
Vorbereitung und Umsetzung von konkreten transnationalen Kooperationsprojekten.
Für Kleinprojekt laut Richtlinie

Quelle: Land OÖ
- Projektkostenuntergrenze 1.000 Euro
- Projektkostenobergrenze 5.700 Euro
Sonderrichtlinie Bund
Sonderrichtlinie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für Ländliche Entwicklung 2014 - 2020
Informationen zur Sonderrichtlinie Bund (3,36 MB)https://www.leader.at/Mediendateien/SRL-Projektf%c3%b6rderung_LE_14-20_8._%c3%84nderung_ELAK%20Version%20(6).pdf
Sonderrichtlinie Land
Die Sonderrichtlinie des Landes OÖ beinhaltet die rechtlichen Grundlagen zur Abwicklung der einzelnen Vorhabensarten in der Ländlichen Entwicklung.
Informationen zur Sonderrichtlinie Land (152,81 KB)https://www.leader.at/Mediendateien/Sonderrichtlinie_Land_ooe.pdf