Förderungswerber
Als Förderungswerber kommen in Betracht:
Natürliche und juristische Personen sowie Zusammenschlüsse, z. B. LAG, Vereine, Gemeinden, Personengemeinschaften, Tourismusorganisationen, Zusammenschlüsse von Bauern und Gewerbetreibenden |
---|
Beteiligungen von Bund und Land am Förderungswerber sind von der Förderung ausgeschlossen |